Grüße!
Ich muss mich bezüglich der Betriebshaftpflichtversicherung erkundigen. Und zwar sichert die ja Sach- und Personenschäden ab und prüft laut meinem Vertrag die Rechtmäßigkeit von Schadensersatzforderungen. Brauche ich dann noch eine Rechtsschutzversicherung, wenn die Betriebshaftpflicht schon so eine Art passiver Rechtsschutz ist? Ist das überhaupt notwendig?
Ich sag schonmal ganz herzlich danke!
Daniela
Hallo Daniela,
die Annahme ist richtig, das eine Haftpflicht die Rechtmäßigkeit von Schadensersatzforderungen prüft und ggf. auch abwehrt. Die Frage ob du darüber hinaus eine eigene Rechtsschutz benötigst, lässt sich nicht Pauschal beantworten. Du musst beachten, das eine Rechtsschutz in unterschiedliche Bausteine aufgegliedert ist und sie sowohl für den gewerblichen als auch für den privaten Bereich abgeschlossen werden kann.
Eine Frage die du dir stellen kannst: Besteht die Möglichkeit, dass du selbst Ansprüche geltend machen möchtest?
Liebe Grüße
Danny Kirseck
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