Was passiert mit meiner betrieblichen Altersvorsorge, wenn der Betrieb Insolvenz anmeldet?

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    Ihr fragt – wir antwortenKategorie: VorsorgeWas passiert mit meiner betrieblichen Altersvorsorge, wenn der Betrieb Insolvenz anmeldet?
    AvatarPaul A. fragte vor 5 Jahren

    Hallo zusammen,

    ich hoffe, das wurde jetzt nicht schon gefragt, aber nehmen wir mal rein theoretisch an, ich habe eine betriebliche Altersvorsorge und der Betrieb in dem ich arbeite macht pleite. Kriege ich trotz einer Insolvenz meine Auszahlungen?

    Wünsche ein schönes Wochenende in die Runde!

    1 Antworten
    AvatarKarsten Rehfeldt antwortete vor 4 Jahren

    Hallo Paul,

    leider erst heute, da ich erst seit kurzem zu diesem Forum gehöre. Grundsätzlich ist es so, das eine betriebliche Altersversorgung, sobald sie gesetzlich unverfallbar ist, durch das Gesetz geschützt ist. Abhängig vomn Durchführungsweg haben Sie entweder einen direkten Anspruch an ein Versicherungsunternehmen (bei Direktversicherung, Pensionskasse) oder gegen den Pensionssicherungsverein a.G. (bei Direktzusage, Unterstützungskasse oder Pensionsfonds). Somit ist sicher gestellt, dass Sie im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers Ihre Ansprüche nicht verlieren. Anders ist es bei der Insolvenz des Versicherers, bei dem ggf. Ihre Altersversorgung finanziert wurde – hier gibt keine übergeordnete Sicherungseinrichtung. Allerdings unterliegen die deutschen Lebensversicherer einer strengen Aufsicht und es gab in Deutschland auch noch keine Insolvenz eines Lebensversicherers.