Unbesorgt in den Urlaub

Auch im Urlaub können unvorhersehbare Dinge passieren. Gegen ein spontanes Unglück kann man sich nicht schützen, vor den finanziellen Folgen jedoch schon. Eine Reiseversicherung kann Ihnen helfen.

Was ist das denn?

Kurz vorweg: „die“ Reiseversicherung gibt es nicht. Es gibt aber eine Reihe verschiedener Versicherungen, welche sich alle mit diversen Folgen und Problemen auseinandersetzen, die auf einer Reise oder im Urlaub passieren können.

Reisegepäckversicherung

Hier ist der Name Programm. Die Reisegepäckversicherung sichert Ihr Gepäck ab. Sollte ein Gepäckstück verloren gehen, gestohlen werden oder sonst irgendwie abhanden kommen, wird Ihnen nicht nur der Koffer ersetzt, sondern alles, was Sie mit im Versicherungsvertrag angegeben haben. Dazu gehören unter Umständen Foto- und Videoapparate, Andenken, sämtliche Artikel des persönlichen Bedarfs und Sportgeräte. Diese Sportgeräte dürfen jedoch nicht im Einsatz kaputtgehen, sonst zahlt die Versicherung nicht. Ein Snowboard, das beispielsweise am Berg zerbricht, ist nicht versichert.

Wichtig hierbei: Es ist immer nur der Zeitwert versichert, nicht der Neuwert.

Der Reise-Schutzbrief

Diese Leistung wird auch Soforthilfeversicherung genannt, und zwar aus dem einfachen Grund, dass sie äußerst flexibel vor Ort helfen kann, wenn Ihnen im Ausland etwas zustößt. Damit sind beispielsweise Krankheiten, Unfälle oder gar Todesfälle gemeint. Rahmenbedingungen wie ein Rücktransport zurück nach Deutschland und Informationen über medizinische Leistungen am Urlaubsort sind ebenfalls mit inbegriffen.
Weitere Hilfestellungen im Überblick:

  • Kommunikation zwischen Hausarzt und behandelndem Krankenhaus
  • Benachrichtigung der Angehörigen
  • Erstattung der Reisekosten eines Angehörigen, sollte der Krankenhausaufenthalt länger dauern
  • Hilfe bei Verlust von Zahlungsmitteln & Strafverfolgung
  • Abrechnung mit dritten, die die stationäre Behandlung zahlen
  • Vorleistungen für Krankenhauskosten

Die Auslandsreise-Krankenversicherung (AKV)

Normalerweise ist diese Versicherung für jeden Pflicht, der öfters mal ins Ausland reist. Gesetzliche Krankenkassen zahlen nämlich im Schadensfall nur dann, wenn Sie sich innerhalb Deutschlands oder der Europäischen Union aufhalten. Ausnahmen werden nur für chronisch Erkrankte gemacht, da man bei ihnen mit einem Behandlungsfall während einer Reise rechnen muss. Ferner sind die Zahlungen begrenzt – ein Hubschrauber, der für eine Rettung angefordert werden muss, wird generell nicht von der AKV versichert. Auch Rücktransporte sind dort nicht im Leistungskatalog enthalten. Außerhalb der EU ist man beinahe immer mit seinen Kosten allein. Vor allem in den USA wird das sehr schnell teuer.

Doch auch für Privatpatienten ist ein Blick in den eigenen Vertrag notwendig, denn generell hält der länderübergreifende Schutz maximal lediglich drei Monate lang. Sie können eine Auslandsreise-Krankenversicherung sowohl als zeitlich begrenzte Versicherung (zum Beispiel einfach platt drei Wochen lang) oder als Jahresvertrag abschließen.
Die Auslandsreise-Krankenversicherung deckt folgende Kosten ab:

  • ärztliche Behandlung bei akuten Erkrankungen und Unfällen
  • stationäre Behandlung
  • schmerzstillende Zahnbehandlung
  • medizinisch notwendiger Transport zurück nach Deutschland
  • Überführungskosten im Todesfall / im Ausland anfallende Bestattungskosten

Was ist die Reiserücktrittskostenversicherung?

Im Grunde zahlt sie Ihnen die Kosten, die ein Reiseveranstalter verlangt, sollten Sie einen gebuchten Trip nicht antreten können. Die Versicherung greift allerdings nicht bei einem einfachen Stimmungswandel, vielmehr sind bestimmte Faktoren notwendig.

Faktoren, die eine Versicherungszahlung auslösen:

  • Todesfälle
  • Unfälle
  • Schwere Erkrankungen
  • Schaden am Eigentum (durch elementare Einflüsse oder vorsätzliche Straftaten)
  • Impfunverträglichkeit / Schwangerschaft
  • Kündigung (falls Sie während der Buchung ein Arbeitsverhältnis hatten)
  • Finden eines neuen Jobs (falls Sie während der Buchung arbeitslos waren)

Was macht die Reiseabbruch-Versicherung?

Es handelt sich hierbei um eine Erweiterung der Reiserücktrittskostenversicherung. Sie hilft immer dann, wenn Sie entweder zu einem längeren Aufenthalt gezwungen sind als Sie bezahlt haben, oder wenn Sie Ihr Reiseziel vorzeitig verlassen müssen, obwohl Sie für einige Elemente der Reise, die Sie nun nicht mehr in Anspruch nehmen können, bezahlt haben. Ein Reiseabbruch ist nur dann versichert, wenn Sie als Versicherte(r) schwer erkranken, ums Leben kommen, einen Unfall erleiden, oder Ihr Eigentum durch Feuer, Wasser, oder Diebstahl in Mitleidenschaft gezogen wird.

Weitere Informationen zur Wohngebäude– oder der Unfallversicherung finden Sie auf unserem Blog.

Bild: © Free-Photos / pixabay.com

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Hier schreibt die Redaktion von meingeldkannmehr. Bei Fragen und Vorschlägen sind wir immer gern für Sie da.
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