Unfälle sind alltäglich – wie man sich vor den Folgen schützt

Es braucht nur einen Moment der Unachtsamkeit und schon ist es passiert: Sie stolpern über eine Wurzel, erleiden einen Bruch oder eine anderweitige Verletzung. Danach folgt unweigerlich eine Fahrt zum Krankenhaus. Ein Unfall ist als ein plötzlich von außen unfreiwillig auf den Körper wirkendes Ereignis definiert. Die Unfallversicherung mindert die finanziellen Folgen daraus durch verschiedene Leistungsbausteine.

Was genau leistet die Unfallversicherung?

Einfach gesagt zahlt die Unfallversicherung Ihnen einen Geldbetrag, sobald Sie im Zuge eines Unfalls bleibende Schäden davontragen. Und sorgt so dafür, dass die entstehenden Kosten Sie nicht finanziell einschränken. Nehmen wir zum Beispiel an, dass Sie wegen einer schweren Gelenkverletzung und den damit verbundenen Folgen eine dauerhafte Einschränkung haben. Dadurch fallen Umbauten innerhalb Ihres Hauses an – wie etwa eine behindertengerechte Dusche oder ähnliches, um sich an eine etwaige Behinderung anpassen zu können. Durch die Zahlung einer Invaliditätssumme aus der Unfallversicherung werden diese Kosten kompensiert. Wichtig dabei: Die Invaliditätsleistungen fallen nur dann an, wenn die Schäden dauerhafter Natur sind.

Wenn Sie infolge eines Unfalls im Krankenhaus liegen, wird bei entsprechendem Einschluss in Ihren Vertrag ein Krankenhaustage- und Genesungsgeld pro Tag im Krankenhaus gezahlt. Diese Leistung fängt zum Beispiel notwendige Zusatzkosten im Krankenhaus auf, zum Beispiel Zuzahlungen, TV- und Telefonkosten oder Reisekosten für die Angehörigen. Dieser Baustein ist nicht an einen dauerhaften Invaliditätsschaden geknüpft.

Eine Rente nach dem Unfall

Ebenfalls möglich sind monatliche Rentenzahlungen ab einem gewissen Invaliditätsgrad. Darum wird die Unfallversicherung auch manchmal die kleine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) genannt. Im Gegensatz zur „großen“ BU werden bei der Unfallversicherung nicht so ausführliche Gesundheitsfragen gestellt, sodass Sie diesen Versicherungsschutz leichter bekommen können. Ihr Gesundheitszustand, Ihr Alter und Ihr Beruf sind dennoch nicht ganz unwichtig – Ihr Versicherer braucht diese Daten, um die Beitragshöhe zu berechnen. Gefährliche Hobbys oder Vorerkrankungen können hier weiteren Einfluss auf die Höhe haben.

Die Unfallrente leistet im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung ausschließlich bei unfallbedingten Dauersachschäden und nicht auch krankheitsbedingt.

Alle Hauptbausteine:

  • Invaliditätskapital
  • Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld
  • Unfallkrankentagegeld
  • Unfallrente
  • Kosmetische Operationen
  • Bergungskosten
  • Todesfallleistung
  • Übergangsleistungen

Wie bei vielen anderen Versicherungen gibt es auch hier Zusatzleistungen, die Sie in Ihren Vertrag mitaufnehmen können:

  • Kinder-Invaliditätszusatzversicherung (KIZ)
  • Seniorenunfallversicherung (die gesetzliche Unfallversicherung setzt beim Eintritt ins Rentenalter aus)
  • Unfallversicherung mit Beitragsrückzahlung
  • Betriebliche Gruppenunfallversicherung (kann von Arbeitgebern abgeschlossen werden, um Arbeitnehmer zu schützen)

Reicht nicht auch die gesetzliche Unfallversicherung?

Als Teil der Sozialversicherung greift die gesetzliche Unfallversicherung nur bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten. Zu den Arbeitsunfällen zählen auch welche, die auf dem Weg zur oder von der Arbeit passieren. Verletztengeld, Verletztenrente und Hinterbliebenengeld sind dort genauso verankert wie auch Unfallverhütung und Rehabilitationsmaßnahmen, jedoch müssen Sie beachten, dass die Versicherung nicht zahlt, wenn der Unfall beim Sport, in den Ferien, oder im Haushalt passiert. Sport-Sessions, die vom Betrieb aus organisiert sind, stellen hierbei eine Ausnahme dar.

Außerdem fällt in der Gesetzlichen die Rente für Kinder weg, sollten diese bei einem Unfall bleibende Schäden davongetragen haben. Ob Sie es bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung belassen oder noch eine UV zusätzlich abschließen, sollten Sie erst nach ausführlicher Beratung entscheiden.

Wichtig zu beachten:

Unfälle durch zu hohen Alkohol- oder allgemein Drogenkonsum deckt die Unfallversicherung ebenso wenig ab wie Unfälle, die während einer schweren Straftat entstehen. Sie sollten darum auf jeden Fall über das Kleingeschriebene im Vertrag Bescheid wissen.

Bild: Pexels / pixabay.com

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Hier schreibt die Redaktion von meingeldkannmehr. Bei Fragen und Vorschlägen sind wir immer gern für Sie da.
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