Sicher in den eigenen vier Wänden

Das Eigenheim ist gekauft, die Zukunft abgesichert, alles scheint im grünen Bereich – und dann ruiniert ein Hochwasser den frisch angefertigten Keller. Der Schaden geht in die Tausende. Sie sind mit den Kosten allein. Wenn Sie keine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen haben, jedenfalls.

Was muss man da wissen?

Die Wohngebäudeversicherung ersetzt Ihnen Schäden an und in Ihrem Eigenheim, die durch äußere Einflüsse entstehen. Brennt das Haus durch ein Feuer zum Beispiel bis auf das Fundament ab, so wird Ihnen ein gleichartiges Haus zu den aktuellen Preisen errichtet. Die Versicherung deckt dabei sowohl den Abriss der Ruinen und die Sicherung des Grundstücks, als auch den Architekten für den Neubau und die Planungsphase ab.

Sollten Sie also planen, ein Haus zu bauen oder eines zu kaufen, so ist die Wohngebäudeversicherung eine überaus sinnvolle Investition – denn schon ein ungewohnt starkes Gewitter kann im Zeiten des Klimawandels fatale Folgen nach sich ziehen.

Folgende Schadensfälle werden abgesichert:

  • Feuer
  • Blitzschlag, Implosion, Explosion
  • Sturm & Hagel
  • Leitungswasser
  • Überspannung

Zusätzlich können Sie ein paar Zusatzbausteine optional auswählen:

  • Starkregen / Überschwemmung / Rückstau
  • Glasbruch
  • Photovoltaik / Solarthermie / Geothermie / Wärmepumpenanlagen
  • Vandalismus

Um ein privates Wohngebäude versichern zu können, müssen Sie mindestens 50 Prozent des Hauses für private Zwecke nutzen. Benutzen Sie dagegen mehr als 50 Prozent für gewerbliche Zwecke, reicht eine Wohngebäudeversicherung nicht mehr aus. Solaranlagen, Antennen und Garagen können Sie ebenfalls versichern, zusammen mit allen Anbauten oder Geräten, die mit zum Haus gehören. Damit greift die Wohngebäudeversicherung also nicht nur bei Desastern wie dem oben beschriebenen, sondern auch bei kleinen Unfällen und Schäden außen am Haus.

Hier eine Liste aller zusätzlich versicherbaren Instanzen:

  • Hundehütten (Achtung: der dazugehörige Hund muss zusätzlich versichert werden)
  • freistehende Garagen
  • Gartenhaus
  • Einfriedungen
  • Masten und Freileitungen
  • Wegbeleuchtungen

Auch noch wichtig

Überflutung und Starkregen werden eigentlich nur von der Elementarschadenversicherung, die ursprünglich als Zusatzbaustein galt, abgedeckt. Viele Versicherer bieten sie nun aber innerhalb der Wohngebäudeversicherung an, sodass Sie die Elementarschadenversicherung gezielt abbestellen müssen, sollten Sie sie nicht wünschen.

Gefahrerhöhung

Ferner gilt innerhalb einer Wohngebäudeversicherung das Prinzip der Gefahrerhöhung. Das bedeutet, dass Sie den Versicherer über Zeiträume informieren müssen, in denen das Haus sich in einer Ausnahmesituation befindet, etwa wenn es vorübergehend leer steht. Genauso ist es wichtig, Ihren Versicherer so schnell wie möglich über einen Schadensfall zu informieren. Dazu sollten Sie auch die entstandenen Schäden dokumentieren, beispielsweise mit der Hilfe von Foto- oder Videomaterial.
Und zuletzt spielt der Mietausfall eine wichtige Rolle für den Versicherer, wenn Sie das Haus ge- oder vermietet haben. Er tritt dann in Kraft, wenn der Mietvorgang durch einen Notfall abgebrochen wird, und dient dem Eigentümer des Hauses als Kompensation für verlorene Mietzahlungen.

Bild: Free-Photos / pixabay.com

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Hier schreibt die Redaktion von meingeldkannmehr. Bei Fragen und Vorschlägen sind wir immer gern für Sie da.
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