Für eine sichere Altersvorsorge

Wenn die gesetzliche Rente im Alter nicht ausreicht, müssen Sie Ihre Altersvorsorge selbst in die Hand nehmen. Das geht ganz leicht mit der privaten Rentenversicherung – oder, wenn Sie gleichzeitig Lust auf staatliche Boni haben, mit der Riester-Rente.

Was ist denn eine Riester-Rente?

Im Grunde kann man sich hier eine vom Staat geförderte Altersvorsorge vorstellen. Sie deckt die Lücken ab, die durch die unzureichende staatliche Rente ausgelöst werden, und erlaubt es Ihnen, einen bestimmten Lebensstandard auch in hohem Alter zu halten.
Dies geschieht durch verschiedenartige Zulagen. Zunächst wäre da die finanzielle Zulage, sie setzt sich aus zwei verschiedenen Posten zusammen und ergänzt die Einzahlungen, die Sie selbst vornehmen.

Die Grundzulage beträgt hierbei seit 2018 175 Euro (pro Person/Jahr), die Kinderzulage kann schwanken. Für Kinder, die 2008 und später geboren sind, beträgt sie 300 Euro, für ältere Kinder hingegen 185 Euro. Um diese Zulage zu erhalten, müssen Sie erstens die förderberechtigte Person sein und zweitens Kindergeld erhalten.

Der zweite Bonus betrifft Ihre Steuern. Und zwar ist es möglich, die in eine Riester-Rente eingezahlten Beträge bei der Einkommenssteuer geltend zu machen. Ihre Beiträge werden dann als Sonderausgaben gewertet.

Über eine sogenannte Günstigerprüfung entscheidet die Zulagestelle, was für mich besser ist. Die Zulagen oder die Steuerersparnis. Beides gleichzeitig geht nicht.

Förderung Nummer drei heißt Berufseinsteiger-Bonus. Dieser gilt bis zum 25. Lebensjahr und er besteht aus einem Festbetrag von 200 Euro, die dem Förderberechtigten neben den bereits aufgelisteten Zulagen bewilligt werden. Allerdings nur einmalig.
Die staatliche Förderung kann dementsprechend von Person zu Person sehr unterschiedlich sein. Dabei ist zu beachten, dass sie die 2100 Euro nie übersteigt – egal, wie viele Kinder Sie haben oder wie hoch Ihr Einkommen ist.

Wer kann so einen Vertrag abschließen?

  • Arbeitnehmer, Azubis, Selbstständige (die gesetzlich rentenversichert sind)
  • Beamte & Empfänger von Amtsbezügen
  • Mütter und Väter während der Erziehungszeit (36 Monate nach Geburt)
  • Bundesfreiwilligendienstleistende
  • Empfänger von AL I oder II (Auch wenn die Auszahlungen wegen zu hohen Vermögens temporär ruhen)
  • Geringfügig Beschäftigte (die sich nicht von der Versicherungspflicht befreit haben)
  • Bezieher der Erwerbsminderungsrente / Dienstunfähig geschriebene Beamte
  • Empfänger von Vorruhestandsgeld
  • Nicht erwerbstätige Pflegepersonen
  • Menschen mit Behinderungen, die in anerkannten Behindertenwerkstätten beschäftigt sind

Ablauf

Insgesamt besteht eine solche Rente aus zwei Phasen. Zuerst erfolgt die Ansparphase, in der es wichtig ist, dass Sie nur dann die kompletten Zulagen vom Staat erhalten, wenn Sie die volle Summe einzahlen. Der Mindestbeitrag beläuft sich auf 4 Prozent Ihrer Einkünfte – ohne die staatliche Zulage. Verdienen Sie beispielsweise 30.000 Euro und haben ein vor 2008 geborenes Kind, so ergibt das einen minimalen Eigenanteil von 1.200 – 175 (Grundzulage) – 185 (Kind) = 840 Euro. Dieser Eigenbetrag kann auch mit der untersten Besoldungsklasse und mit einem jungen Kind die 60 Euro nicht unterschreiten – dies gilt als der Sockelbeitrag.

Die zweite ist die Rentenphase. In dieser werden alle Auszahlungen, die aus einem Riester-Vertrag stammen, besteuert. Zudem dürfen Sie einmalig einen Betrag von 30 Prozent aus dem Altersvorsorgevermögen entnehmen, sobald Sie in die Rentenphase eintreten.

Es gibt mehrere Riester-Verträge, zwischen denen Sie wählen können.

  • Rentenversicherungen
  • Eigenheimrente
  • Fonds-Sparpläne
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Banksparpläne

Was sollten Sie beachten?

Vor allem sollten Sie auf die Details achten, die im Vertrag stehen. Wenn Sie zum Beispiel Ihre Riester-Rente vorzeitig kündigen und das ersparte Kapital entnehmen, müssen Sie sämtliche Zulagen und Steuervorteile, die der Staat Ihnen gezahlt hat, zurückzahlen. Dies eliminiert im Grunde sämtliche Vorteile, die ein Riester-Vertrag Ihnen bringt.
Als eine Alternative können Sie den Vertrag „einfrieren“, das bedeutet, dass Sie zwar keine Zulagen mehr erhalten, aber Sie müssen nichts ein- oder zurückzahlen. Der Vertrag lässt sich in diesem Fall problemlos zu einem späteren Zeitpunkt fortführen.

Weitere Texte aus der “Kurz erklärt”-Reihe finden Sie hier. Und wie viel Rendite die Riester-Rente auch im Worst-Case noch bringt, hat Joachim Haid errechnet.

Titelbild: © Free-Photos / pixabay.com

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