“Tricksen” bei der Berufsunfähigkeitsversicherung?

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    Ihr fragt – wir antwortenKategorie: Geldanlage“Tricksen” bei der Berufsunfähigkeitsversicherung?
    AvatarGloria B. fragte vor 4 Jahren

    Guten Abend liebe Experten!

    Wenn im Antrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht nach einer Krankheit gefragt wird, die ich hatte, muss ich diese dann trotzdem angeben? Oder kann ich die „unter den Teppich kehren“?

    Danke vielmals!

    Gloria

    1 Antworten
    Avatarnicolasvogt antwortete vor 4 Jahren

    Hallo Gloria, „Unter den Teppich kehren“ darf man nichts, aber angeben muss man nur das wonach man gefragt wird – was je nach Gesellschaft wieder etwas anderes sein kann. 

    am besten die Gesundheitshistorie mit einem Profi zusammen aufarbeiten und dieser macht für Dich anonyme Risikovoranfragen bei in Frage kommenden Gesellschaften. Das kann der Verbraucher selbst nicht. Viel Erfolg! Nico