BU-Leistungsfall wegen Knieschädigung: Friedhofsgärtner erhält BU-Rente im zweiten Anlauf

Schweinfurt (rd). Einen speziellen BU-Leistungsfall hatte Stephan Kaiser, Geschäftsführer der BU Expertenservice GmbH, unlängst auf seinem Schreibtisch. Was zunächst nach einer klaren Sache aussah, entpuppte sich bald als knifflige Aufgabe. Es ging dabei um einen 53jährigen Friedhofsgärtner, der aufgrund einer Knie-Schädigung bei seinem BU-Versicherer den Leistungsfall beantragte.

Das Problem:

Nach seiner Knie-OP schilderte der Gärtner seinen Fall – zunächst selbst und ohne Begleitung eines BU-Experten – regulär auf dem entsprechenden Antrag: Er beantragte schlicht die Berufsunfähigkeit aufgrund der geschädigten Kniegelenke und des ärztlichen Befunds. Der Versicherer allerdings konnte aus dieser Schilderung vorerst keinen Leistungsfall ableiten, worauf sich der Versicherte an Stephan Kaiser wandte.

Hören Sie selbst, was BU-Experte Kaiser zu dem Fall und seiner Lösung berichtet:

Die Lösung:

Kaiser verabredete sich mit seinem Mandanten zu einem Ortstermin. Die beiden trafen sich auf einem „herkömmlichen“ Friedhof, und der Mandant demonstrierte dort seine tägliche Arbeit. Diese bestand darin, die Bepflanzung der Gräber zu pflegen und auch regelmäßig zu erneuern. Da diese Arbeit vielfach auch auf Knien verrichtet wird, dachte Kaiser, das sei vielleicht sein Problem. Aber weit gefehlt.

Friedhof ist nicht gleich Friedhof

Der Mandant sagte: „Ja, um diese Arbeit geht es nicht allein. Es gibt noch ganz andere Friedhöfe.“ „Ok, können Sie mir das auch mal zeigen?“, wollte Kaiser wissen. Gefragt, getan: Die beiden fuhren zu einem Friedhof mitten in der Stadt, der nicht wie sonst üblich in der Natur oder parkähnlich angelegt war, sondern als eng verwinkelte Steinanlage mit zahlreichen einzelnen Grabmonumenten.

Und hier sah das Tagewerk des Gärtners ganz anders aus: Denn hier musste er dafür sorgen, dass die steinernen Pflanzschalen stets mit einem entsprechenden saisonalen Pflanzenschmuck versehen waren. Dazu musste er die bis zu 20 Kilogramm schweren Schalen zu Fuß von den Gräbern an den Eingang tragen, dort neu bepflanzen oder austauschen und zurückschaffen. Diese harte körperliche Arbeit war zur Erledigung der Aufgabe alternativlos. Und es gab allein auf diesem Friedhof über 400 Kunden zu betreuen.

BU-Leistungsfall: Der Versicherte trägt die Beweislast

Kaiser dokumentierte den Arbeitsablauf auf einer Reihe Fotos und ließ diese samt ergänzender anschließend dem Versicherer zukommen.

„Die Sachbearbeiter hatten nun ein ganz anderes Bild von der Tätigkeit und genehmigten den BU-Fall“, berichtet Kaiser und ergänzt zur rechtlichen Situation: „Bei BU-Leistungsfällen ist immer der Versicherte in der Beweispflicht. Er muss nachweisen, dass er seiner Tätigkeit nicht mehr nachgehen kann. Und da kommt es eben sehr auf die Detailtreue an. In unserem Fall hatten die Sachbearbeiter bei der ersten Schilderung eben ein völlig falsches „Kopfkino“ von der Arbeit des Versicherten. Das ließ sich erst korrigieren, als wir die Arbeit anschaulich dokumentieren konnten“.

Stephan Kaiser Subscriber
Geschäftsführer , BU-Expertenservice GmbH
Stephan Kaiser ist bereits seit 1997 in der Versicherungsbranche tätig. 2001 fing er als Spezialist für BU-Absicherung und BU-Leistung an. Seit 2005 ist er als Experte ins Prüfverfahren der ASSEKURATA Solutions GmbH zur Qualität von BU-Versicherern eingebunden.
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Geschäftsführer , BU-Expertenservice GmbH
Stephan Kaiser ist bereits seit 1997 in der Versicherungsbranche tätig. 2001 fing er als Spezialist für BU-Absicherung und BU-Leistung an. Seit 2005 ist er als Experte ins Prüfverfahren der ASSEKURATA Solutions GmbH zur Qualität von BU-Versicherern eingebunden.