Unsere Betriebs-Haftpflichtversicherung ersetzt einen gemeldeten Schaden eines heruntergefallenen und zerbrochenen iPads nicht vollständig. Sie wollen nun lediglich den Zustand des Geräts zum Schadenszeitpunkt absichern. Sie schätzen also den Wert eines drei Jahre alten iPads. Damit können wir dieses nicht ersetzen. Ist das rechtens?
Danke im voraus,
Fred
Hallo Fred,
in unserem BGB ist unter § 823 geregelt, dass der Verursacher nur der entstandenen Schaden zum Schadenszeitpunkt ersetzen muss, also der sogenannte Zeitwert. Dies ist eine gesetzliche Regelung und unabhängig von jeder Versicherung. Das würde auch als Basis dienen wenn zum Beispiel keine Haftpflichtversicherung hierfür bestehen würde.
Darauf beziehen sich die Versicherungen in Ihrer Schadensregulierung. Dem zufolge werden also die Kosten für die Anschaffung eines drei Jahre alten iPads als Referenz ermittelt und so der Schaden durch die Betriebshaftpflichtversicherung reguliert.
Die Versicherung hat sich hier korrekt verhalten!
Liebe Grüße
Florian Haas
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