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Philip Wenzel

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  • @PhilipWenzel
  • Juli 2, 2020

<p>Grüß dich Patrick, über deinen Dienstherrn hast du als BaL Anspruch auf eine Mindestversorgung von etwa 1700 Euro. Ansonsten berechnet sich dein Anspruch: Ruhegehaltsfähige Besoldung x (Ruhegehaltsfähige Dienstzeit x 1,79375%) Eine private Absicherung ist vor allem in den ersten 20-30 Jahren sinnvoll 🙂 Liebe Grüße Philip Wenzel</p>

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Philip Wenzel

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  • @PhilipWenzel
  • Oktober 29, 2019

"Objektiv" ist ein großes Wort, wenn es um rechtliche Fragen geht. Ganz grundsätzlich wird die Zeit geprüft. Wenn ich aus gesundheitlichen Gründen nur noch die Hälfte meiner Arbeitszeit ausüben kann, bin ich berufsunfähig. Oft ist es aber so, dass meine Arbeit aus mehreren Arbeitsschritten besteht. Und wenn ich den...

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