Servus,Wenn einer von zwei Ehepartnern eine Riester-Rente hat und eine Scheidung kommt, dann hat trotzdem nur der Partner mit dem Vertrag Anspruch auf die Zulagen, stimmt das so? Danke schön im Voraus.
1 Antworten
Hallo Helga, kommt es zu einer Scheidung, erhält nur der die Riesterzulagen, der auch einen Vertrag hat. Allerdings, ist dieser nicht der Kindergeldbezieher, bekommt er nur seine Grundzulage von 175,– Euro wenn er 4 % von seinem Bruttoeinkommen, abzüglich der Grundzulage in seinen Vertrag einzahlt. Zahlt er weniger als 4 % ein, wird die Zulage nur Anteilig gezahlt. Die Kinderzulage steht nur dem zu, der auch das Kindergeld bekommt.
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