Hallo alle, meine Frau und ich überlegen gerade, welches der beiden Autos wir in der Versicherung als Zweitwagen angeben sollen. Gibt es da Unterschiede? Macht das irgendetwas aus? Habe zu danken!
1 Antworten
Hallo Klaus,
als “Zweitwagen” muss nur ein Fahrzeug angegeben werden, welches einen verbesserten Schadensfreiheitsrabatt (“Prozente”) bekommt, da kein Rabatt vorhanden ist.
Wenn zwei Fahrzeuge einen “normalen” Schadenfreiheitsrabatt haben ohne Bezug zueinander, muss keines als Zweitwagen angegeben werden. Die Tarifmerkmale wie Fahrleistung und Nutzung sollten bei jedem direkt und richtig angegeben sein.
Gute Fahrt!
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