Was ist die 50 Prozent Regelung?

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    Ihr fragt – wir antwortenKategorie: VersicherungWas ist die 50 Prozent Regelung?
    AvatarJan F. fragte vor 5 Jahren

    Ich möchte gerne eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Aber ich bin noch unsicher. Diese 50 Prozent Regelung verstehe ich nicht so ganz. Gibt es da objektive Kriterien, nach denen die Prüfung verläuft?

    Vielen Dank!

    AvatarPhilip Wenzel antwortete vor 4 Jahren

    “Objektiv” ist ein großes Wort, wenn es um rechtliche Fragen geht. Ganz grundsätzlich wird die Zeit geprüft. Wenn ich aus gesundheitlichen Gründen nur noch die Hälfte meiner Arbeitszeit ausüben kann, bin ich berufsunfähig.

    Oft ist es aber so, dass meine Arbeit aus mehreren Arbeitsschritten besteht. Und wenn ich den ersten Schritt nicht ausüben kann, ergibt es einfach keinen Sinn, die weiteren Schritte auszuüben.

    Ein Versicherungsvermittler z.B., der normalerweise jeden Tag eine halbe Stunde zu seinen Kunden fährt, dort dann 3 Stunden berät und dann im Büro Angebote erstellt, mit Versicherern telefoniert usw., würde erstmal nicht die 50% erreichen, wenn wir rein die Zeit betrachten.

    Könnte er aber nicht mehr Auto fahren, wären alle anderen Arbeitsschritte sinnlos. Für wen soll er denn ein Angebot erstellen, wenn er vorher nicht beim Kunden war?

    Also wäre er berufsunfähig, auch wenn er die 50% nicht über die Zeit erreicht. Er kann aber weniger als 50% sinnvoll ausüben.

    Und in der Prüfung würde das eben so ablaufen, dass ich nachweisen muss, dass ich krank bin. Das macht für gewöhnlich der Arzt und das ist auch selten das Problem.

    Schwieriger wird es schon, wenn ich meine Tätigkeiten nachweise. Ich habe ja nicht meinen Beruf versichert, sondern genau die Tätigkeiten, die ich Tag für Tag ausübe. Da ist wichtig, wie viel ich im Stehen, im Gehen, im Sitzen, unter Stress usw. arbeite. Der Nachweis funktioniert über eine Tätigkeitsbeschreibung.

    Und dann muss ich nachweisen, dass ich aufgrund der nachgewiesenen Krankheit eben nur noch die Hälfte der nachgewiesenen Tätigkeiten ausüben kann. Und fertig.

    Klingt kompliziert und das ist es auch…

    Ich hoffe, das war einigermaßen verständlich erklärt. Das Thema ist echt nicht einfach…