Wunderschönen guten Tag!
Wenn ich ein Gewerbe führe, brauche ich dann beides? Also zuerst die Betriebshaftpflicht und noch eine Berufshaftpflicht? Und ist das nicht irgendwie dasselbe?
Vielen herzlichen Dank schonmal.
MFG Lisa
Liebe Lisa,
in einigen Fällen wird eine Betriebshaftpflicht für bestimmte Berufe, Berufshaftpflichtversicherung genannt, z.B. bei Physiotherapeuten. Hier ist nur der Abschluss der “Berufshaftpflichtversicherung” notwendig.
Bei z.B. verkammerten Berufen wie Ärzten ist dies auch so. Bei Rechtsanwälten oder Steuerberatern muss dieser vor Zulassung bei der jeweiligen Berufskammer eine Vermögenschadenhaftpflichtversicherung vorlegen. Dies ist seine Berufshaftpflichtversicherung, aber ausschließlich für Vermögensschäden. Darüber hinaus benötigen die Rechtsanwälte und Steuerberater auch noch eine Betriebshaftpflichtversicherung um z.B. die Verkehrssicherungspflicht in Ihrer Kanzlei abzusichern (z.B. Räum- und Streupflicht).
Man muss prinzipiell unterscheiden: deckt meine Haftpflichtversicherung nur Vermögensschäden ab, dann wird eine weitere Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden benötigt.
Um welches Gewerbe geht es hier in der Frage konkret? Gerne beantworte ich dann die Anfrage noch individueller.
Herzliche Grüße
Florian Haas
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