Kann eine Unfallversicherung Geld zurückfordern?

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    Ihr fragt – wir antwortenKategorie: VersicherungKann eine Unfallversicherung Geld zurückfordern?
    AvatarGeorg fragte vor 5 Jahren

    Hallo! Mir hat vor einigen Tagen mal einer gesagt, dass eine Unfallversicherung die Leistung zurückverlangen kann. Ist das richtig?

    AvatarFlorian Haas antwortete vor 5 Jahren

    Das Zurückverlangen von bereits erhaltenen Leistungen aus der Unfallversicherung ist nur bei arglistiger Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung möglich bzw. wenn die Vorvertragliche Anzeigepflicht auch fahrlässig verletzt wurde und der Unfallschaden in einem Zusammenhang damit steht.
    Als vorvertragliche Anzeigepflicht wird die korrekte Beantwortung der Antragsfragen bei Antragstellung gesehen v.a. hinsichtlich Vorerkrankungen.
    Bei Feststellung einer dauerhaften Invalidität kann die Unfallversicherung einen Vorschuss zahlen. Ist dieser zu hoch bemessen, dann kann es auch zu Rückforderungen kommen. In der Praxis passiert dies ganz selten.