Hammelburg. Wie wichtig eine Versicherung im Schadenfall nicht nur für den Geschädigten, sondern auch für den Schadensverursacher sein kann, zeigt ein Fall, der sich im August 2018 ereignete. Die Betroffenen: Ein Handwerker, eine Familie mit mehreren kleinen Kindern und Florian Haas, Vorstand der PROFINANZ AG.

Wasser marsch

Auslöser für den Schadenfall war in diesem Szenario ein Heizungsinstallationsbetrieb. Genauer: Einer seiner Mitarbeiter. Dieser hatte nämlich einen Wasserfilter im Untergeschoss eines Wohnhauses einbauen wollen. Dabei versäumte er es, alle Anschlüsse sorgsam zu verpressen. Im Klartext heißt das: Die Leitungen waren nicht richtig dicht. Die Katastrophe ließ nicht lange auf sich warten. Schon am nächsten Morgen bemerkten die Bewohner das Plätschern. Besonders gravierend war der Fall, weil nicht nur der Heizraum im Untergeschoss des Wohnhauses lag, sondern auch sämtliche Schlafräume und Badezimmer befanden sich dort. Rund 9.000 Liter Wasser überschwemmten das Untergeschoss.

Schadensbegrenzung

Zwar konnte der Betrieb das Wasser kurzfristig abstellen und die betroffene Muffe abdichten, doch der Schaden war bereits angerichtet. Daraufhin wandte sich der Heizungsinstallationsbetrieb an die PROFINANZ AG, deren Kunde er war. Florian Haas informierte umgehend die Betriebshaftpflichtversicherung des Heizungsinstallateurs und die Wohngebäudeversicherung der Geschädigten – dabei handelte es sich zufällig ebenfalls um Kunden der PROFINANZ. Eine Spezialfirma maß die Feuchtigkeit unter dem Estrich und innerhalb der Wand im Untergeschoss. Ferner wurden diverse Handwerker hinzugezogen, die ihre fachmännische Meinung zum angerichteten Schaden abgaben.

Zeitwert oder Neuwert?

Bei der Abwicklung des Falls gab es mehrere Probleme, die Florian Haas lösen musste. Erstens war da die Koordination zwischen dem Schadenverursacher und dessen Betriebshaftpflichtversicherung. Zweitens kümmerte er sich auch um die Gebäude- und Hausratversicherung des geschädigten Kunden. Diese war zum Beispiel gefragt, als es darum ging, einen Auszug der Familie mit drei kleinen Kindern zu vermeiden. Und drittens musste Haas das Ganze auch mit dem eingesetzten Bauleiter koordinieren.

Weiterhin wurde ein Gutachterbüro eingeschaltet. Dieses nahm den Schaden auf und gab die Stockwerke frei, die nicht betroffen waren. Während der Schadensregulierung mühten sich alle Parteien, den Schaden möglichst gering zu halten. Hinsichtlich der Versicherungsleistung riet Haas dazu, dass die Wohngebäudeversicherung den Schaden federführend regulieren sollte. Denn diese geht beim Ersatz nach dem Neuwert, während die Haftpflichtversicherung den Zeitwert ersetzen würde.

Fazit

Erst im Februar waren die umfangreichen Trocken- und Sanierungsmaßnahmen vollständig abgeschlossen. Die Geschädigten erwarten derzeit noch diverse Zahlungen im Rahmen der Hausrat- und Gebäudeversicherung. Insgesamt beträgt die Schadensumme etwa 60.000 Euro. Der Versicherer nimmt Regress bei der Betriebshaftpflicht des Schadenverursachers. Dieser hatte im Übrigen bei der Schadensregulierung mitgearbeitet und gilt auch weiterhin als Ansprechpartner der Familie. Schlussendlich zeigten sich beide Kunden (sowohl der schadenverursachende Handwerker als auch die Familie) glücklich über die zielführenden Absprachen vor Ort. Der Fall verdeutlicht einmal mehr, dass es sich auszahlt, auf eine offene und faire Kommunikation hinzuarbeiten.

Titelbild: © Couleur / pixabay.com

Florian Haas Subscriber
Leitung des Unternehmens
Florian Haas hat im Jahr 2002 seine Ausbildung zum Versicherungskaufmann abgeschlossen – und zwar bei der PROFINANZ AG. Anschließend ging er in die Selbstständigkeit und schloss nebenher ein Studium zum Versicherungsfachwirt ab. Er kehrte als Büroleiter wieder zur PROFINANZ zurück und ist seit 2009 als Vorstand tätig.
florian.haas@bsc-gmbh.com
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