Als die AXA Ende 2017 eine Erhöhung ihrer Beiträge ankündigte, sorgte sie damit für Frust unter ihren Kunden. Eine Kundin fühlte sich mit der Beitragserhöhung unwohl, so dass sie ihre private Krankenversicherung kündigen wollte.

Hast führt zu Fehlern

Die Fakten: Die vorherige private Krankenversicherung hatte ihre Beiträge zum 1.1.2018 erhöht. Informiert war die Kundin bereits im November. Weil sie den Mehrbetrag nicht zahlen wollte, erkundigte sie sich im Internet nach Alternativen. Ein Vertriebsmitarbeiter einer anderen Gesellschaft nahm sich ihrer an. Dieser erhielt seine Bezahlung pro Abschluss. Kein Wunder also, dass er einen Neuabschluss empfahl.

Probleme beim Neuabschluss

Bei der Kündigung ihres alten Tarifs gingen der 56-jährigen Kundin 20 Jahre Altersrückstellungen verloren. Der Abschluss einer neuen Police bedeutete für sie dementsprechend zunächst einmal einen hohen Kapitalverlust. So betrug der gesetzliche Zuschlag, der ihr zustand, etwa 10.000 Euro. Die allgemeinen Altersrückstellungen beliefen sich auf noch einmal 22.000 Euro. Insgesamt standen für die Kundin 32.000 Euro Verlust auf dem Papier, nur durch die Kündigung des alten Tarifs.

Beim Abschluss der neuen Police ging es weiter. Denn ein Neuabschluss funktioniert nur in Unisextarifen. Der Standardtarif STN (normalerweise eine brancheneinheitliche Notfalllösung) entfällt – ein gewaltiger Nachteil, denn dieser hätte im vorliegenden Fall 350 Euro gekostet, der Unisextarif dagegen etwa 650 Euro.

Verletzung der Anzeigepflicht

Darüber hinaus hat die Kundin fehlerhafte Gesundheitsangaben gemacht, als sie sich neu versichern wollte. Teilweise handelte es sich dabei um schlichte Vergesslichkeit. So hatte sie etwa ihre akute Bronchitis nicht erwähnt. Der Mitarbeiter der Gesellschaft schlug zudem vor, ein falsches Blutdruckmittel anzugeben, weil dieses billiger sei und der neue Versicherer anhand der Kosten des Medikaments den Zuschlag bemisst. Falsche Angaben können jedoch dazu führen, dass der Versicherer die Beiträge erhöht oder gar den Vertrag beendet.

Die Lösung

Die Kollegen von kvOptimal konnten per Freigabeauftrag den Antrag der neuen Gesellschaft stornieren und der Kundin sogar die gezahlten Beiträge zurückholen. Anschließend holten sie bei der früheren Gesellschaft Vorschläge für einen Tarifwechsel ein und zeigten der Kundin, dass sie dort die gleichen Lösungen finden konnte – und obendrein ihre Rückstellungen behielt.

Fazit

Kunden sollten Verträge mit Sparbeiträgen niemals kündigen. Auch dann nicht, wenn eine Erhöhung ins Haus steht. Denn dann bleibt ihnen noch Zeit, einen unabhängigen Spezialisten zur Rate zu ziehen. Abschlussberater bekommen ohne den Abschluss nichts – es kann darum sein, dass sie alles dafür versuchen, den Kunden zu einem Neuabschluss zu bewegen. Unter dem Strich hätte es für die Kundin so enden können:

  • Neuabschluss statt Tarifwechsel
  • 20 Jahre Altersrückstellung verloren
  • der neue Vermittler erhält trotzdem seine Abschlussprovision
  • die Kundin hat weniger Leistungen als vorher
  • aufgrund der Falschangaben trägt sie das Risiko der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung
  • der Standardtarif entfällt dauerhaft, weswegen sie höhere Beiträge zahlt

Diese Erfolgsgeschichte zeigt, wie wichtig es ist, unabhängige Berater zu konsultieren. Und wie groß die Schere zwischen guter und schlechter Beratung sein kann.

Titelbild: © Milosz_Karski / pixabay.com

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